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Corona: Dringender Aufruf der Veranstaltungswirtschaft

Seit Anfang März 2020 befindet sich die Veranstaltungswirtschaft in der größten Krise seit ihrem Bestehen. Veranstaltungen sind ab einer gewissen Größe untersagt, unterliegen so hohen Auflagen, dass die Durchführung faktisch unmöglich wird.

 

Zahlreiche Kunden haben ihre Veranstaltungen bereits vorsorglich bis Ende des Jahres komplett abgesagt. Seit Beginn des Lockdowns hat die Branche die politischen Entscheider auf Bundesebene, Länderebene und in den Kommunen über ihre Sondersituation informiert.

 

Bereits im April 2020 wurden den politischen Entscheidern konkrete Handlungsempfehlungen zur Rettung der Branche übergeben. Die Branche beauftragte externe Institute mit der Erstellung von Studien zum Thema Veranstaltungssicherheit im Kontext von Corona. Es wurden zahlreiche konstruktive Vorschläge erarbeitet, wie man gesundheitssichere Events realisieren und die Branche retten kann.

 

Nach Ansicht des FAMAB e.V. war das Feedback aus der Politik bisher „mehr als dürftig“. Aufforderungen zum Dialog seien verhallt - nicht ungehört, jedoch folgenlos. Ebenso könne bis zum heutigen Tag keine Handlung seitens der Regierung erkannt werden, die in Richtung zur Rettung einer ganzen Branche deutet.

 

Daran ändere laut FAMAB auch das Eckpunktepapier vom 20. Mai 2020 mit Überbrückungshilfen für von den Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen wenig. Die dort enthaltenen Maßnahmen wiesen erneut „erhebliche gestalterische Mängel“ auf. Die Obergrenze von 249 Mitarbeitern, um überhaupt anspruchsberechtigt zu sein, werde große Teile der Veranstaltungsbranche exkludieren - ohne dass eine Perspektive für diejenigen Unternehmen geschaffen werde, die diese Grenze überschreiten. Die Obergrenze müsse deutlich nach oben gesetzt werden, oder die Veranstaltungsbranche werde zahlreiche gesunde und leistungsstarke Unternehmen verlieren.

 

Die Monate April und Mai 2020 sind laut FAMAB als Grundlage für die Berechnung des Umsatzausfalls grundsätzlich ungeeignet. Allein durch normale unterjährige Umsatzschwankungen (Projekt- und Saisongeschäft) in der Veranstaltungsbranche müsse hier auf einen deutlich größeren Zeitraum und Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Zusätzlich erfolge - gerade durch die Corona-Maßnahmen und die damit verbundenen langwierigen Verhandlungen mit Kunden verursacht - die Rechnungsstellung mit erheblichen Verzögerungen. Dadurch entstehe die Illusion von Umsätzen in Monaten, in denen die Auslastung bereits dramatisch eingebrochen war. Nach Ansicht des FAMAB wäre es deutlich sinnvoller, hier auf langfristigere Durchschnittswerte zu setzen. Alternativ könnte die Auslastung der Unternehmen als Messgröße für die Betroffenheit von den Corona-Maßnahmen herangezogen werden.

 

Die Höhe der Förderung wird auf 50.000 Euro pro Monat begrenzt, was bei einem Unternehmen mit 250 Mitarbeitern lediglich 200 Euro pro Mitarbeiter und Monat entspricht. Unternehmen der Veranstaltungsbranche mit 100 Mitarbeitern, die zwischen 10 und 12 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen, verlören laut FAMAB trotz umfänglicher Kostenreduzierungsmaßnahmen monatlich 200.000 bis 250.000 Euro; folglich sei der vier- bis fünffache Betrag für die Rettung von 100 Arbeitsplätzen erforderlich. An der dramatischen Verlustwirkung für die Unternehmen ändere der jetzige Förderbetrag „kaum etwas“. Er werde zudem nicht zur Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen führen. Stattdessen fordert der FAMAB einen Fixkostenzuschussfonds für die Branche - pro Monat 2 Prozent des Jahresumsatzes - und einen umfassenderen mehrjährigen Verlustrücktrag, der ohne Konflikt mit der EU-Beihilfeordnung schnell möglich ist. Diese Maßnahme koste den Staat 1 Millarde Euro, um die leistungsfähigen Unternehmen zu retten, sichere viele tausend Arbeitsplätze und verhindere den Verlust von über 10 Milliarden Umsatzsteuereinnahmen, die Gäste auf 2,89 Millionen Veranstaltungen pro Jahr in die Städte bringen.

 

Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.) und Jan Kalbfleisch (Geschäftsführer des FAMAB e.V.) zur Lage der Veranstaltungsbranche: „Im Juni 2020 sind Massenentlassungen in der Branche zu befürchten. Die Liquidität der Unternehmen ist nach vier Monaten Veranstaltungsverbot erschöpft. Dies belegt der Schadensbericht des Research Institute for Exhibition and Live-Communiacation (RIFEL). Entlassungen sind nun leider ökonomisch gebotener als eine weitere Verlängerung der Kurzarbeit. Etwa 250.000 Mitarbeiter werden ohne Hilfspaket ihre Anstellung Ende Juni 2020 verlieren. Nur ein staatliches Rettungsprogramm jenseits der Kurzarbeit wird diese Arbeitsplätze retten können. Eine Weiterbeschäftigungsperspektive gibt es ohne Rettungsfond nicht mehr. Kurzarbeit verschiebt das Problem lediglich nach hinten. Aktuelle Umfragen zeigen, dass zunächst 30 Prozent der Beschäftigten wegen fehlender Rettungsmittel entlassen werden müssen.“

 

www.famab.de

 

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