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Zertifizierungen des Studieninstituts für Kommunikation

Zertifizierungen des Studieninstituts für Kommunikation

Mit einer Qualitätsoffensive stärkt das Studieninstitut für Kommunikation seine Reputation gegenüber Praxispartnern, Teilnehmern, Kooperationspartnern und Agenturen. Vorrangiges Ziel ist, Interessierten Orientierung bei der Wahl des passenden Anbieters sowie der Fortbildungskurse zu vermitteln. Gleichzeitig sollen die eigenen Qualitätsansprüche des Studieninstituts die neutrale Bestätigung durch anerkannte Prüfungsstellen, Zertifizierungen und Siegel erfahren.

 

So ist das Unternehmen laut der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, in Deutschland zugelassener Träger für die Förderung zur beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Fachkundige Stellen haben dafür zuvor die Qualität des Studieninstituts überprüft. Kursteilnehmer können nun Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit für entsprechend geförderte Kurse einsetzen.

 

Mit der Zertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 wird dem Studieninstitut die Einführung und der Einsatz eines Qualitätsmanagement-Systems bestätigt. Dies gewährleistet die systematische und regelmäßige Erfassung sowie Auswertung der Kunden- und Branchenanforderungen zur eigenen Optimierung.

 

Ein weiterer Aspekt der Qualitätsoffensive ist die Zertifizierung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht, ZFU: Das Studieninstitut hat hier für den Fernlehrgang zum Veranstaltungsfachwirt/in (IHK) und für den Fernlehrgang Diplom-Eventmanagement (Studieninstitut für Kommunikation) das ZFU-Siegel erhalten. Die ZFU prüft einen Lehrgang auf Eignung und zertifiziert diesen durch die Vergabe eines staatlichen Zulassungssiegels.

 

Neben diesen Siegeln und Zertifizierungen hat die Bezirksregierung Düsseldorf dem Studieninstitut den Titel der Ergänzungsschule nach § 116, Absatz 1 Schulgesetz verliehen. Laut offiziellem Duktus bereichern Ergänzungsschulen das Schulwesen durch neue Bildungsgänge, da sie Lehrgänge oder Abschlüsse anbieten, die weder an staatlichen Schulen offeriert noch vorgesehen sind. Träger, Leiter und Lehrkräfte besitzen zudem laut § 116, Absatz 3, Satz 1 des Schulgesetzes die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.

 

Foto: Barbara Pospiech, Corporate Quality Akademie, überreicht Michael Hosang, Geschäftsführer Studieninstitut für Kommunikation, die Zertifizierungs-Urkunden.

 

www.studieninstitut.de

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