Aktuelle News & Schlagzeilen

GEMA entlastet Kleinveranstalter

Aus aktuellem Anlass weist das Rock.Büro Süd kurz vor der Durchführung der nächsten Veranstalterfortbildung (www.veranstalterseminar.de) darauf hin, dass sich die Situation der Clubs und kleinen Livemusikveranstalter enorm verbessert hat. Die GEMA kommt den Kleinveranstaltern durch eine Tarifänderung ein sehr weites Stück entgegen. Seit dem 1. Januar 2011 hat für alle Konzertveranstaltungen im U-Musikbereich der Tarif U-K Gültigkeit. Nach diesen wesentlich günstigeren Konditionen wurden bisher die Großveranstalter in Deutschland abgerechnet. Jetzt wendet die GEMA diesen Tarif auch bei den Kleinveranstaltern an und begibt sich damit ins finanzielle Risiko für den Künstleraufbau im kleinen und mittleren Konzertbereich! Einschränkend sei darauf hingewiesen, dass Gastrobetriebe, die überwiegend ihren Umsatz mit Essen und Getränken erzielen- d.h. wo der Liveact nur Nebensache ist - von der GEMA nicht unter diesen günstigen Tarif eingruppiert werden.

Berechnungsgrundlage ist nunmehr in erster Linie das erzielte Eintrittsgeld einer Veranstaltung! Gemäß U-K-Tarif berechnet die GEMA bei Konzerten bis 2.000 Besuchern zukünftig nur noch 5 % von der Bruttoeinnahme. Dieser Abgabesatz ist jedoch erst ab 2014 gültig. Zur Einführung wird 2011 nur ein Satz von 3,5 % berechnet und dann bis 2014 jährlich um 0,5 % angehoben. Fallen Werbe- oder Sponsoreneinnahmen an, werden diese mit einem Aufschlag von 0,35 % abgegolten!

Dieser Satz von 3,5 % ist rückwirkend zum 1. Januar 2011 gültig. Konzertveranstalter, die dies bislang noch nicht so abgerechnet haben, rät das Rock.Büro SÜD, sich umgehend mit ihrer zuständigen GEMA-Bezirksdirektion in Verbindung zu setzen. Wunsch der GEMA ist eine monatliche Meldung der Konzertveranstaltungen, nach Absprache soll auch eine Vierteljahresmeldung möglich sein, so der Bayerische Rockintendant Bernd Schweinar.

Zusätzlich gewährt die GEMA auf den U-K-Tarif einen 20 prozentigen Gesamtvertragsnachlass für Mitglieder von Verbänden, die mit der Verwertungsgesellschaft einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. Und es können weiterhin Kontingentverträge/Jahrespauschalverträge mit einer zusätzlichen Rabattstaffelung abgeschlossen werden.

Abschließend noch der Hinweis, dass diese Konditionen nur für reine Konzertveranstaltungen (bei üblicher Selbstbedienung bzgl. Getränke/Snacks) Gültigkeit haben und nicht gelten für Disco oder sonstige Tanzveranstaltungen. Bei schlecht besuchten Konzerten gilt die übliche Mindestlizenzgebührenregelung; z.B. bis 150 Besucher 21,80 € Mindestgebühr (netto).

Bernd Schweinar, Leiter des Rock.Büro SÜD resümmiert: „Endlich können auch die kleinen Clubs, die die Hauptlast für den Nachwuchsaufbau von Livekünstlern in Deutschland leisten, zu den gleich günstigen Konditionen abrechnen, wie bisher nur die Großveranstalter. Dadurch nimmt die GEMA eine große Last von den Schultern der Kleinveranstalter.“

www.gematipps.de

www.veranstalterseminar.de

© 1999 - 2024 Entertainment Technology Press Limited News Stories