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Betreiber von Newsservern haften für illegale Angebote

Die Betreiber von kommerziellen Newsservern haben die Pflicht, illegale Angebote in ihrem Dienst zu löschen, sobald ein konkreter Hinweis vorliegt. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einer jetzt vorliegenden Entscheidung (12 O 151/07) festgestellt. Im vorliegenden Fall gab das LG Düsseldorf einem Musiklabel Recht, das gegen die Bereitstellung seiner Musikstücke über das Usenet gegen den Host-Provider United Newsserver geklagt hatte. In seiner Begründung stellt das Gericht fest, dass United Newsserver in der Lage sei, die Rechtsverletzung technisch und rechtlich zu unterbinden. Weil das Unternehmen unmittelbar wirtschaftlich davon profitiere, sei dies auch zumutbar. „Wer illegale Inhalte im Internet bereithält oder den Zugang zu ihnen ermöglicht, kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagte Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Phonoverbände. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil droht dem Betreiber ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Bei der Urteilsbegründung bezieht sich das LG Düsseldorf ausdrücklich auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt.v.27.3.2007, Az. VI ZR 101/06). Danach müssen Betreiber von Internetforen ehrverletzende Beiträge von ihren Seiten entfernen, auch wenn sie nicht für den Inhalt der Beiträge verantwortlich sind.

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