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Prozesse der Privattheater gegen Verwaltungsberufsgenossenschaft
Die erhebliche Steigerung der Abgaben für die gesetzliche Unfallversicherung und das Insolvenzgeld und damit des Beitrages zur Verwaltungsberufsgenossenschaft hat zu mehreren Prozessen der Privattheater gegen die Verwaltungsberufsgenossenschaft geführt. Insbesondere die Beiträge für das Insolvenzgeld waren 2002 nahezu verdoppelt worden. Das Insolvenzgeld sichert im Falle des Konkurses eines privaten Arbeitgebers die Lohnzahlungen der letzten drei Monate vor der Insolvenz. Eingewandt wird von den Privattheatern, die Verwaltungsberufsgenossenschaft verfüge über eine Monopolstellung, die wettbewerbsrechtlich unzulässig sei und deswegen gegen den EG-Vertrag verstoße. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft begründet die Erhöhung der Umlage für das Insolvenzgeld mit der steigenden Anzahl der Insolvenzen. Dagegen wenden die Privattheater ein, es sei nicht akzeptabel, dass die insolvenzbedingte erhöhte Umlage von denen finanziert werde, die nicht insolvent würden. Dies übersteige die in einem solchen Versicherungssystem geforderte Solidarität. Der Bühnenverein hat den Privattheatern Rechtsschutz in dieser Angelegenheit erteilt.
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