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Künstlersozialkasse muss finanzierbar bleiben
Angesichts der erheblichen Steigerung der Künstlersozialabgabe fordert auch der Bühnenverein eine Reform der Künstlersozialkasse. Dabei muss es vor allem darum gehen zu überprüfen, wer in der Künstlersozialkasse versichert ist. Das Kerngeschäft der Künstlersozialversicherung muss die Versicherung von freiberuflichen Künstlern und Journalisten bleiben, nicht von zahlreichen Randberufen zu diesen Bereichen. Außerdem ist es notwendig, wie bei allen Sozialversicherungen eine Bemessungsgrenze einzuführen, damit nicht von höheren Honoraren, wie etwa für Bühnenbildner oder Regisseure, in vollem Umfang Künstlersozialabgabe zu zahlen ist, obwohl gerade diese Künstler die Leistungen der Künstlersozialkasse nicht in Anspruch nehmen. Abstand zu nehmen ist aus Sicht des Bühnenvereins von den Plänen, die Künstlersozialversicherung zu verselbstständigen. Dabei gingen Synergieeffekte verloren, die zur Kostensenkung dringend erforderlich sind. Selbstverständlich hat auch der Bühnenverein keine Bedenken gegen eine Stärkung der Künstlersozialkasse. Sie kann aber nicht von den abgabepflichtigen Unternehmen finanziert werden. Wenn die Politik die Künstlersozialkasse stärken will, muss sie den Bundeszuschuss erhöhen. Der Bühnenverein hat sich zur Durchsetzung seiner Forderungen auch dem
Aktionsbündnis der Abgabepflichtigen angeschlossen, das insgesamt das Ziel verfolgt, die Künstlersozialabgabe zu senken.
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